Einladung zur Mitgliederversammlung

am Freitag, den 18. September 2020, 18:00 Uhr
Vereinsheim, Zastrowstraße 14, 24114 Kiel

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Tätigkeitsberichte für 2019
    1. Vorstand
    2. Leiter der Abteilungen
  3. Jahresabschluss 2019
    1. Bericht des Finanzverwalters
    2. Bericht der Rechnungsprüfer
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Wahl einer Rechnungsprüferin bzw. eines Rechnungsprüfers
  4. Haushaltsvoranschlag für 2020
  5. Belastung des Grundstücks zur Aufnahme eines Kredites bis zu 100.000,-€ ( Erläuterungen s.u. )
  6. Satzungsänderung ( Erläuterung s.u. )
  7. Satzungsgemäße Wahlen
    1. Vorsitzende/r (§ 16 der Satzung)
    2. zweite/r stellv. Vorsitzende/r ( § 16 )
    3. Beisitzer/in ( § 16 )
    4. Bestätigung des/der Jugendwartes/in ( § 15 )
  8. Sonstiges

Schriftliche Anträge zur Tagesordnung, die bis spätestens 01.09..2020 eingehen, können berücksichtigt werden. Der Jahresabschluss 2019 liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der augenblicklichen Lage die Mitgliederversammlung auf das Nötigste beschränken wollen und auf Ehrungen im öffentlichen Rahmen verzichten. Wir werden die im nächsten Jahr nachholen.
Zurzeit müssen wir auf dem Weg in den Saal auf Maskenpflicht bestehen. Bitte Abstand halten.
Wenn möglich, bitten wir um Anmeldung bis zum 15.09.2020 über die KTV Geschäftsstelle, damit wir ein entsprechendes Hygienekonzept erstellen können.

Zu 5.:
Der Vorstand plant im Hinblick auf den maroden Zustand des Daches des Vereinsheims und den in der Vergangenheit aufgetretenen Wassereinbrüchen eine energetische Sanierung des Daches. Die notwendigen Kosten werden auch unter Berücksichtigung der Entsorgung des asbesthaltigen alten Daches ca. 100.000,-€ betragen.

Zu 6.:
Der Vorstand möchte die bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Wahrnehmung des Stimmrechts durch oder für Minderjährige in der bisherigen Fassung unserer Satzung klarstellen

Ist:

§ 11 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich einmal, in der Regel im ersten Quartal des Jahres durchzuführen. Sie besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins ( § 5 ). Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder haben Teilnahme- und Stimmrecht……….

Soll:

§ 11 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich einmal, in der Regel im ersten Quartal des Jahres durchzuführen. Sie besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins ( § 5 ). Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder haben Teilnahme- und Stimmrecht.
Stimmberechtigt sind Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern bei Minderjährigen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Stimmabgabe dem Verein schriftlich vorliegt. Eine Wahrnehmung des Stimmrechts durch die Erziehungsberechtigten selbst kann nicht erfolgen…………

 

Der Vorstand